PRIVATE WEBSEITEN - Quelle: Spiegel online
Homepage-Betreiber haften für Gästebuch-Inhalte
Wer eine private Homepage sein eigen nennt, ist so etwas wie ein Herausgeber - und somit haftbar für alle Inhalte.
Wer auf seiner Homepage ein so genanntes Gästebuch führt, muss dessen Inhalt regelmäßig
kontrollieren.
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Steuerberaters gegen den Betreiber einer Homepage statt. Das Landgericht sah in dieser Eintragung eine Ehrverletzung des Klägers und verpflichtete den Betreiber der Homepage zur Löschung. Außerdem stellten die Richter klar, dass der Betreiber mindestens einmal wöchentlich den Inhalt des Gästebuchs überprüfen und rechtswidrige Eintragungen löschen muss. |