Das Fahrzeug steht am unteren Bereich der rechten Straßenseite,
da im oberen Teil die Hauswand so nahe an der Straße verläuft, daß ein Fahrzeug, daß dort unter Berücksichtigung der Kopfsteinpflaster-artigen Straßenbegrenzung steht, von Fußgängern nur auf Seiten der Straße umgangen werden kann. Für einige der dort ansässigen Menschen, die zur Fortbewegung eine mehr oder wenige sperrige Gehhilfe benötigen, ist das umständlich, gefährlich und unzumutbar.