Das ist die Rückseite einer Ankündigung für eine schriftliche Verwarnung, in der mir eine Ordnungswidrigkeit mittels eines Verstoßes gegen die Verkehrsvorschriften vorgeworfen wird.
Nach Auffassung der kontrollierenden Person habe ich den Tatbestand Nr. 141015 erfüllt. Vorgeworfen wird mir hiermit "Parken unter Nichtbeachtung der Parkflächenmarkierung".An dieser Stelle anmerken möchte ich noch, daß eine weibliche Person, die es selbst auch nicht für nötig befunden hatte, auf dem von ihr ausgestellten Dokument zu unterschreiben, in diesem Viertel dafür bekannt ist, ihre "Arbeit" zu verrichten, "ohne dabei die Augen aufzumachen".